Gegendarstellung zu: Bebauungsplan „Margarethengarten"


Gegendarstellung zu: Bebauungsplan „Margarethengarten" liegt in der Hoheit der Ortsgemeinde - Journal am Sonntag 30. Januar 2011
(Die Gegendarstellung antwortet auf den Artikel im Journal am Sonntag "Bebauungsplan Margaretengarten lieg in der Hoheit der Gemeinde".)

Es erscheint höchst verwunderlich, dass sich Herr Hallerbach als zuständiger Baudezernent des Kreises Neuwied in einem Bauleitplanungsverfahren seines Hauses öffentlich zu Worte meldet. Sollte er sich tatsächlich bemüßigt fühlen, eine zusätzliche Stellungnahme zum be­schiedenen Vorgang abzugeben, so kann er dies sachlich tun, jedoch nicht in polemischer Weise. Er muss sich darüber im Klaren sein, dass er mit seiner Meinungsäußerung in den Verdacht gerät, für Ratsentscheidungen Partei zu ergreifen, an denen er früher als CDU-Fraktionsvorsitzender im Asbacher Gemeinderat selbst entscheidend mitgewirkt hat und an­dere laufende Verfahren durch dieses Verhalten möglicherweise vorbestimmt werden.

Der fragliche Bebauungsplan ist das Ergebnis einer Bauleitplanung, die nach den Vorstellun­gen der Gemeinde gegen die Interessen vieler Bürgerinnen und Bürger in Asbach entstanden ist. Die Tatsache, dass viele der Gemeinden keine oder zu unspezifische von ihnen beschlos­sene städtebaulichen Entwicklungskonzepte oder sonstigen Planungen besitzen, macht die Siedlungsplanung zu einem Stückwerk aus zahllosen isolierten Einzelplanungen. Aus diesem Grunde erleben wir in der Verbandsgemeinde Asbach seit der 3.Fortschreibung des Flächen­nutzungsplanes innerhalb von 7 Jahren bereits weitere 9 Fortschreibungen, deren Gegen­stand in der Mehrzahl der Fälle ein Sammelsurium von kleinsten Flächen ab 500m² auf­wärts sind. Sie erscheinen deshalb in vielen Fällen allein zur Schaffung von Baurecht für Grundstückseigentümer in die Wege geleitet. Die Folge ist ein immenser Aufwand für Pla­nungund Erschließung sowie Absorption von Kräften, die besser für eine nachhaltige Ent­wicklungsplanung hätten eingesetzt werden sollen.

Sowohl die Verbandsgemeindeverwaltung als fachlicher Dienstleister als auch die Kreisver­waltung sind gehalten, bei der Bauleitplanung die planerischen Grundsätze zu beachten. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungenbesteht kein Anspruch.

Bei der Umsetzung eines Flächennutzungsplanes - also vor der Vertiefung der im Flächen­nutzungsplan ausgewiesenen Bauflächen durch Bebauungspläne – ist unter vielen anderen Belangen wie z.B. schonender und sparsamer Umgang mit Grund und Boden, nachhaltige städtebauliche Entwicklung, den Festlegungen von Raumplanung und Landesentwicklungs­planung, etc. eine Bedarfsprüfung zwingend. Ein Raum Plus Verfahren wäre vom Grunde her nicht erforderlich, wenn man vorgenannte Kriterien beachtet.

Leider öffnet die Abwesenheit von städtebaulichen Entwicklungskonzepten Einzelinteressen Tür und Tor und macht die Bauleitplanung vielfach zum Instrument für den Erhalt parteipoliti­scher Mehrheiten. Die wie eine Monstranz von den Gemeinden immer wieder präsentierte planerische Hoheit ist ein hohes Gut, deren sinnvolle Praktizierung voraussetzt, dass die Räte und Verwaltungen die dazu notwendige Urteilsfähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein für ihr planerisches Handeln im Lichte des Gemeinwohls besitzen.

Das Raum Plus Verfahren und die Entwicklung von Schwellenwerten ist deshalb notwendig geworden, weil mit der planerischen Hoheit bi heute meist nicht verantwortlich umgegangen wird. Die darin enthaltenen Vorschriften und Belange sind in vielen einschlägigen Gesetzes­werken und Raumordnungsplänen von Rheinland-Pfalz bereits vorhanden und werden auch gelegentlich angewandt. Wenn nun die bekannten Konflikte in Asbach und anderswo aufge­treten sind, so deshalb, weil sich die Bauleitplanung einfach nicht an die einschlägigen Rege­lungen gehalten hat.

Wir sind gespannt, wie sich die Verwaltung und die Untere Landesplanung des Kreises zu­künftig - angesichts der vielfach weitüberzogenen Flächenreserven der Gemeinden und Ver­bandsgemeinden- ordnungspolitisch verhalten wird.

Aktionsbündnis Gemeinsamer Bürgermeister für Asbach –

FWG /WGD / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN / SPD


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