Änderung der Hauptsatzung der OG Asbach


Mehr Bürgerbeteiligung an der Ratsarbeit in der Ortsgemeinde Asbach durch Änderung der Hauptsatzung

Gemeinschaftsantrag der Fraktionsgemeinschaft FDP / Wählergruppe Dahlhausen, FWG-Fraktion und der SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat Asbach

Benannte Fraktionen beantragen die Änderung des § 2 Absatz 3 der Hauptsatzung mit dem Ziel der Integration von sachkundigen Bürgern in die Ausschussarbeit des Ortsgemeinderates. Festgemacht an entsprechenden Satzungsregeklungen der Gemeinden Buchholz, Neustadt und Windhagen sollen die Mitgestaltungsmöglichkeiten von Asbacher Bürgerinnen und Bürgern die gleiche Rechtsqualität in Form von Satzungsrecht bekommen, wie in den Nachbargemeinden.

Begründung:

Bundesweit darf man festhalten, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger sich in die Bewertung und Gestaltung von politischen Entscheidungen einmischen. Vielfach in kritischer aber konstruktiver Distanz zu denjenigen, die in politschen Gremien verantwortlich für Entscheidungen sind. Diese als durchaus positiv zu bewertende Entwicklung bürgerlichen Engangements ist auch in unserer Gemeinde feststellbar. Unabhängigvon der eigenen Position als Mandatsträger/in im Ortsgemeinderat Asbach begrüßen wir sachliche und politische Positionierungen von Bürgerinnen und Bürgern unserer Ortsgemeinde auch dann, wenn sie für den Rat manchmal schwierig wird.

Aus benannten Gründen möchten wir deshalb Bürgerengagement neben dem der Ratsmitglieder in die Ausschussarbeit durch Änderung des § 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde integrieren.

Wir empfehlen dem Rat die entsprechenden Regelungen aus der Buchholzer Hauptsatzung zu entnehmen.


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